Hiltscher Einblasdämmung
Hiltscher Einblasdämmung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) Einblasdämmarbeiten

§1 Angebot und Vertragsabschluss

Das erstellte Angebot ist für 8 Wochen verbindlich.

 

§2 Überlassene Unterlagen

1. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung oder dem Angebot überreichten und zugesandten Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen, Kalkulationen, Preise, Referenzlisten und sonstige Werbeunterlagen behalten wir uns das Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn wir erteilen dem Interessenten / Kunden unsere ausdrückliche Zustimmung.

 

§3 Preise und Zahlung

1. Die im Angebot / Auftrag ermittelten Dämmstoffvolumen sind geschätzte Werte. Die Rechnungserstellung erfolgt nach dem

tatsächlich eingebrachten Dämmvolumen.

2. Der im Angebot / Auftrag angegebener Quadratmeterpreis verändert sich nicht. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt ausschließlich auf das angegebene Konto. Der Abzug von Skonto ist bei Handwerkstätigkeiten nicht vorgesehen.

3. Unsere Mitarbeiter & Handwerker sind nicht berechtigt, Bargeld in Empfang zu nehmen. Die Zahlung erfolgt spätestens 8 Tage nach Rechnungserhalt und ohne Abzug.

4. Privatpersonen sind verpflichtet, Rechnungen 2 volle Jahre aufzubewahren.

5. Auftragsbestätigungen sind mindestens 14 Tage vor Auftragsbeginn unterschrieben zurückzusenden.

 

§4 Durchführung der Arbeiten

1. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass es aufgrund von Witterungseinflüssen zur verspäteten Durchführung der Arbeiten kommen kann. Die Firma Hiltscher GbR behält sich das Recht vor, Termine zur Durchführung der Arbeiten aufgrund von Witterung, Lieferanten- oder personellen Gründen zu verschieben.

2. Terminabsprachen sind unverbindlich, Ein eventueller Verzug tritt erst nach Ablauf einer 4-wöchigen Frist, nach schriftlich erteilter Mahnung durch den Auftraggeber ein.

3. Wasser, Strom und sanitäre Anlagen werden kostenlos vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

4. Die Baustelle wird besenrein verlassen. Bohrstaub im Beetbereich verbleibt dort. Auch wenn wir mit größter Sorgfalt arbeiten, kann es mal vorkommen, dass Sträucher oder Pflanzen zerstört werden. Diese werden nicht ersetzt.

5. Bei Klinkerfassaden kann es vorkommen, dass Klinkersteinecken angebohrt werden. Dies schließt eine Mängelrüge aus.

6. Einblasöffnungen werden im Kreuzungsbereich Stoßfuge/ Längsfuge mit passender Bohrung erstellt. Fugenbild wird annähernd wieder hergestellt. Ein passgenaues Fugenbild ist durch Witterungseinflüsse nicht genau herzustellen.

Anhand unserer Muster wird mit dem Auftraggeber ein passender Farbton ausgewählt und schriftlich festgehalten.

7. Rohre und Kabel die in der Luftschicht, in Schächte oder im Mauerwerk liegen und nicht ersichtlich sind, wird keine Haftung für übernommen.

 

§5 Gewährleistung und Mängelrüge

1. Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen in schriftlicher Form zu rügen.

2. Die Gewährleistung erfolgt nach der „Verdingungsverordnung für Bauleistung“ VOB in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.

 

§6 Referenzen

1. Unsere Firma darf Interessenten aus der näheren Umgebung auf das beim Kunden fertig gestellte Objekt als Referenz verweisen und als Referenz mit Fotos vom Objekt im Internet einstellen.

2. Sollte der Kunde mit diesem Paragraphen nicht einverstanden sein, so bitten wir Sie, uns dies schriftlich mitzuteilen.

 

§7 Datenschutzklausel

1. Firma Hiltscher GbR speichert Daten des Auftraggebers im Rahmen einer entsprechenden Kundendatei.

2. Interessenten / Kunden werden über neue Produkte und Sonderaktionen regelmäßig auf dem Laufenden gehalten (Post, E-Mail oder Telefon). Wenn das nicht erwünscht ist, so bitten wir Sie, uns dies schriftlich mitzuteilen.

 

§8 Mündliche Nebenabsprachen

1. Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform, ansonsten werden sie nicht anerkannt.

 

§9 Gerichtsstand

1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz unserer Firma in

Rheda- Wiedenbrück.

2. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und dem ausführenden Betrieb gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§10 Salvatoresche Klausel

Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Ergebnis möglichst nahe kommt.

Hiltscher Einblasdämmung
Südring 202
33378

Rheda-Wiedenbrück

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Beratung:

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