Hiltscher Einblasdämmung
Hiltscher Einblasdämmung

Fördermittel & -programme

 

Jetzt Fördermitteln sichern und bares Geld sparen! Politik und Wirtschaft unterstützen mit vielfältigen Finanzierungshilfen energiesparende Maßnahmen wie eine Wärmedämmung. Wer also ein Haus baut oder energetisch modernisieren möchte, sollte sich über die breit gefächerten Angebote informieren.

Bund, Länder, Städte, Gemeinden und Landkreise sowie zahlreiche Energieversorger bieten günstige Kredite oder Zuschüsse. Nutzen Sie jetzt die Möglichkeiten, die bundesweit oder lokal in Anspruch genommen werden können.

 

kfw


Mit Förderungen im Bereich "Bauen, Wohnen, Energie sparen" unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Verbesserung des Gebäudebestands.
Dabei ist der Schutz von Umwelt und Klima ein wichtiger Leitgedanke. Die KfW stellt privaten Hauseigentümern zinsverbilligte Kredite oder Investitionszuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zur Verfügung.

Weitere Informationen zum KfW Förderprogramm Energieeffizient Sanieren

 

 

Knauf Fördermittelrechner

 

Auf der Interneseite der Firma Knauf Insulation gibt es einen einfachen Fördermittelrechner, der Ihnen in wenigen Minuten die verschiedensten Fördermittel anzeigt.

 

http://www.knaufinsulation.de/content/fordermittel-datenbank

Energetische Einzelmaßnahmen in selbstgenutzten Wohnhäusern nach § 35c EStG

 

Vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 gibt es alternativ zur KfW-Förderung einen Abzug von 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld, verteilt auf drei Jahre. Gefördert werden Einzelmaßnahmen genauso wie Komplettsanierungen.

 

Von der Steuerschuld abgezogen werden können 20 Prozent der Aufwendungen verteilt auf drei Jahre: je 7 Prozent im ersten und zweiten Jahr (maximal 14.000 Euro) und 6 Prozent im dritten Jahr (maximal 12.000). Insgesamt sind Sanierungskosten in Höhe von 200.000 Euro je Haus bzw. Wohnung förderfähig.

Voraussetzungen für den Steuerbonus

  • Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit ist, dass Haus oder Wohnung bei der Durchführung der energetischen Sanierung älter als zehn Jahre sind, maßgebend hierfür ist der Beginn der Herstellung.
  • Die Förderung kann für mehrere Einzelmaßnahmen an einem begünstigten Objekt in Anspruch genommen werden, der Höchstbetrag der Steuerermäßigung beträgt 40.000 Euro.
  • Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Sanierungsmaßnahme von einem Fachunternehmen ausgeführt wurde.
  • Die Steuerermäßigungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn das ausführende Unternehmen eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.

Disclaimer:

Als "Fachunternehmen für Wärme-, Kälte- und Schallisolierungsarbeiten" gem. § 2 Abs. 1 ESanMV erteilen wir Ihnen gern die seit 31. März 2020 veröffentlichte "Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster".
Bitte beachten Sie: wir kennen Ihre persönliche steuerliche Situation nicht, können nicht immer die Frage "Wohn-" oder "Eigennutzung" einschätzen, die rechtlichen Rahmenbedingungen können sich ändern, und das Regelwerk läßt Interpretationsspielräume offen. Daher können wir nicht mit allerletzter Sicherheit ausschließen, daß nicht doch irgendwo ein Finanzbeamter unsere Bescheinigungen ablehnt, und übernehmen diesbezüglich keine Gewähr. Mit Restzweifeln behaftet sind aber viele Gesetze, sonst hätte der Bundesfinanzhof nichts zu tun. Kein Grund also für uns, die Bescheinigung nicht auszustellen.

Hiltscher Einblasdämmung
Südring 202
33378

Rheda-Wiedenbrück

Büro:

0 52 42 36 22 5

 

Beratung Vermietung:

0157 38 17 97 15

 

E-Mail:

info@wenigerheizen.net

Mitglied im

Premiumpartner

Druckversion | Sitemap
© Hiltscher GbR

Anrufen

E-Mail